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Geschäftsbedingungen / Impressum

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzügl. MwSt.,  und Versandkosten.  Irrtum, Preisänderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. Bei Aufträgen unter € 25,- müssen wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,- erheben. Lieferung per Rechnung nicht an Letztverbraucher entsprechend der Preisangabenverordnung und unseren Geschäftsbedingungen. Ihre Angaben werden in Zusammenarbeit mit der Schufa geprüft und Verstöße gegen unsere Zahlungsbedingungen pflichtgemäß gemeldet.
Rücksendungen müssen immer frei unsere Adresse gestellt werden, bei Rücknahmen wird generell eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Warenwertes erhoben. Bei Sonderanlagen besteht grundsätzlich keine Rückgabemöglichkeit.
MwSt. ID DE118087558 Die Abbildungen können vom Original abweichen.

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzügl. MwSt.,  und Versandkosten.  Irrtum, Preisänderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. 
Bei Bestellwert unter EURO 25,- wird ein Mindermengenzuschlag von EURO 10,- erhoben.

1.Allgemeine Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluß anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist.

Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot, Vertragsschluss

Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als fest bezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluß und vor Lieferung sich die Kostenfaktoren (Material, Personalkosten, Energie wie allgemeine Abgaben, Tarif- und Transportkosten usw.) wesentlich erhöhen. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden.

3. Lieferfrist

Die Liefertrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Musterfreigaben, Genehmigungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die vom Lieferanten genannten Liefertiermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als " verbindlicher Liefertermin" vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Liefertrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferanten eintreten.

4. Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschl. Verpackung zuzügl. gesetzt. MWSt. Die Listenpreise setzen - ungeachtet darin vorgesehener Mindermengenzuschläge - die Lieferungen voller Originalpackungen voraus. Auf- und Abrundung auf die nächste Verpackungseinheit bleibt vorbehalten.

Preislisten-Artikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.

Aufträge unter EURO 25,- Nettowarenwert werden in Anbetracht erforderlicher Behandlungskosten unabhängig von evtl. Rabattvereinbarungen zuzüglich einer Mindermengenpauschale in Höhe von EURO 10,- abgerechnet.

5. Abrufbestellungen

Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugssetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen und Schadenersatz zu verlangen.

6. Lieferverhinderung

Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch den Zulieferanten. Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich mitteilen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. In diesem Falle gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.
Gerät der Lieferer in Lieferverzug, muss der Besteller ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Lieferverzug ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im übrigen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

7. Versand

Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets auch bei frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Bestellers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr, wozu die Gefahr einer Beschlagnahme gehört, auf den Auftraggeber oder Besteller über. Fob- und Cit-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.

Wenn versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen wird oder wenn uns der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis gleichwohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Haftung des Lieferers für schädliche Witterungseinflüsse während des Transportes oder Lagerns auf die bestellten Waren ist ausgeschlossen. Das Recht der Mehr- oder Minderlieferung von 10% der gesamten Bestellmenge, insbesondere bei Sonderanfertigungen, bleibt vorbehalten.

8. Verpackung

Verpackung wählen wir in Ermangelung sonstiger ausdrücklicher und von uns schriftlich anerkannter Vereinbarungen nach bestem Ermessen. Kistenverpackung wird bei frachtfreier Rücksendung innerhalb 4 Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes bei gutem Zustand vergütet. Karton- und Innenverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

9. Abnahme und Prüfung

Falls für die gelieferten Erzeugnisse eine Abnahme vorgeschrieben oder notwendig ist, hat die Abnahme auf unserem Werk zu erfolgen, und zwar sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Unterlässt der Besteller die Abnahme, so gilt die Ware mit dem Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller.

10. Mängelrügen und Gewährleistung, Rückgabe

10.1 Mängelrügen und Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung haftet der Lieferer nur, wenn sie vom Besteller innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware, zu rügen. Mängelrügen berechtigen vor endgültiger Anerkennung nicht zur Zurückhaltung der zugehörigen Rechnungsbeträge.
Die Haftung des Lieferers beschränkt sich auf die Ersatzlieferung oder Ausbesserung für nachgewiesenermaßen fehlerhaft geliefertes Material mit Ausnahme von bereits bearbeiteten oder in Nutzung genommenen Teilen. Es wird jedoch keine Gewähr für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse genommen, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Von der durch die Ersatzlieferung bzw. Ausbesserung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstücks, einschließlich des Versands sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren und Hilfskräften. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
Technische Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten


10.2 Rückgabe

Gibt der Besteller die Ware aufgrund eines vereinbarten oder gesetzlichen Rücktrittsrecht zurück, schuldet er dem Lieferanten Ersatz der etwa aufgewandten Transportkosten sowie eine Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20% des Nettowarenpreises. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie etwa Verlust an Material, Werkzeug und Arbeitslohn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall wird die Ersatzleistung auf den Höchstwert von EURO 2.000.- begrenzt.

Bei einem Fehlschlagen der Ersatzlieferung hat der Besteller jedoch die Wahl zwischen Herabsetzung des Preises oder einer Rückgängigmachung des Vertrages.

Im übrigen ist die mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung des Lieferers auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter unverbindlich und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung der Erzeugnisse des Lieferers auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren.

10.3 Stornierung, Rücksendung

Stornierungen müssen uns schriftlich angezeigt werden und sind nur mit unserer Zustimmung wirksam, eventuelle mündliche Absprachen sind grundsätzlich unwirksam.

Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen.

11. Zeichnungsstelle

11.1 Qualität/Toleranzen

Die Verantwortung für konstruktiv richtige Gestaltung und praktische Eignung von Sonderteilen obliegt dem Besteller, auch wenn er bei der Entwicklung von uns Beraten wurde.

Für Qualität und Ausführung sind die von uns zur Prüfung vorgelegten Ausfallmuster massgebend, Toleranzen, soweit sie enger als in DIN 7710 vorgesehen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

11.2 Schutzrechte

Der Besteller hat uns für die Lieferung von Teilen nach Zeichnung oder Muster von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten freizuhalten. Wird uns die Fertigung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der aufgewandten Kosten zu verlangen.

12. Zahlungsbedingungen

Falls in unserem Angebot nicht anders lautende Zahlungsbedingungen festgelegt sind, hat Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar rein netto, und zwar unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückhaltung zu erfolgen, es sei denn, die Forderungen des Bestellers sind bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Einganges und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers, sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Ihre Angaben werden in Zusammenarbeit mit der Schufa geprüft und Verstöße gegen unsere Zahlungsbedingungen pflichtgemäß gemeldet.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluß bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

13. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbedingung, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung für unsere Saldorechnung.

Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB in unserem Auftrag und wir bleiben Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche dient.

Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der §§947, 948 BGB mit der Folge, daß unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne unserer Bedingungen ist. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, daß er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtliche Ansprüche an uns, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten, ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.

Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des

Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Der Lieferer ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstigen Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

Der Besteller wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln, instand halten und den Lieferer bei Pfändungen, Beschlagnahme, Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich unterrichten.

Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehait durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile, wenn der Besteller Kaufmann ist, Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGB 1 73 l S 856) sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGB 1 73 l S 868) ist ausgeschlossen.

15. Datenspeicherung

Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundes-Datenschutzgesetzes.

Kontakt

(0381) 8005824
Fax: (0381) 8005826

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